SchulungsartSchulung nachWer muss diese Schulung absolvieren?Wiederholung
allgemeine HygieneschulungVerordnung (EG) 852/2004Anhang II, Kapitel XII (1)DIN 10514Alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen12 Monate
HACCP-SchulungVerordnung (EG) 852/2004Anhang II, Kapitel XII (2)Verantwortliche Personen, die als Hygiene-/ HACCP-Beauftragte im Betrieb tätig sind.nach Bedarf
Einmalige Erstbelehrung*§ 43 (1) gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)Personen, die mit Lebensmitteln gemäß § 42 (2) des IfSG in Berührung kommen. keine
Zweijährliche Folgebelehrung§ 43 (4) gemäß IfSGPersonen, die mit Lebensmitteln gemäß § 42 (2) des IfSG in Berührung kommen.24 Monate
Unterweisung SARS-CoV-2SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung §5 Absatz 2Jeder Mitarbeiterkeine
  • erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt