Unterweisung

•Vor Beginn einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen sind die Arbeitnehmer nach der Gefahrstoffverordnung speziell zu unterweisen.

•Unterweisungen sind zu dokumentieren.

•Besondere Schutzvorschriften beim Umgang mit Gefahrstoffen gelten für Jugendliche und werdende/stillende Mütter.