Bevor Schutzmaßnahmen ergriffen werden, sollte geprüft werden: Gibt es für diese Tätigkeit einen weniger Substitution bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder Verfahrens durch einen Arbeitsstoff oder ein Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung für die Beschäftigten. Die Substitutionsprüfung ist nach GefStoffV 2010 eine Grundpflicht.
Bevor Schutzmaßnahmen ergriffen werden, sollte geprüft werden: Gibt es für diese Tätigkeit einen weniger gefährlichen Stoff.