Zum Schutz vor Infektionskrankheiten verlangt der Gesetzgeber neben der Beachtung der Hygieneregeln ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Damit ist gemeint, dass jeder Mitarbeiter schon bei den ersten Anzeichen einer übertragbaren Krankheit seiner Informationspflicht nachkommt. Wenn Erreger auf ein Lebensmittel gelangen und sich vermehren, kann sich eine Infektionskrankheit epidemieartig ausbreiten.